Von Rückerstattungen ausgeschlossen: Maria Mettbach
Maria Mettbach, geboren am 18. August 1900, war eine von mindestens 58 Sinti aus Oberhausen, die ab Frühjahr 1940 ins östliche Europa deportiert wurden. Am 17. Mai 1940 wurde sie durch die Gestapo verhaftet; ihren 1937 gekauften Wohnwagen, in dem sie mit ihren fünf Kindern auf der Kirchhellener Straße lebte, verlor sie ebenso wie ihr gesamtes darin befindliches Eigentum. Über ein Sammellager in Köln wurde sie nach Polen deportiert, war in mehreren Ghettos und dem Zentralgefängnis Posen inhaftiert und leistete ab 1944 Zwangsarbeit nahe Częstochowa. Am 13. Januar 1945 wurde sie befreit und lebte anschließend mit ihren Kindern im bayrischen Fürth.
Maria Mettbach ist die Mutter von Antonia Mettbach – der KZ-Ravensbrück-Überlebenden, die noch 1993 in den Baracken an der Obermeidericher Straße lebte – und damit die Großmutter von Siegfried Mettbach, heute stellvertretender Vorsitzender des Duisburger Sinti Verein e.V.
1958 stellte Maria Mettbach einen Antrag auf Rückerstattung ihres bei der Deportation zurückgelassenen Besitzes (Wohnwagen samt Inventar, im Wert von 4.847 Reichsmark). Die zuständige Oberfinanzdirektion Düsseldorf bezweifelte den Verlust und bezeichnete die Deportation als "nicht aus rassischen, sondern ausschließlich aus militärischen oder sicherheitspolitischen Gründen" erfolgt. Am 7. Januar 1960 schloss sich die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Duisburg dieser Einschätzung an und verweigerte die Zahlung:
"Die besonderen Verhältnisse des Jahres 1940 veranlassten die damaligen Machthaber zu verstärkten Sicherungsmaßnahmen. [...] Das Operations- und Aufmarschgebiet [...] sollten von unzuverlässigen Elementen freigemacht werden."
Maria Mettbach legte vergeblich Einspruch ein. Eine Rückerstattung für ihren enteigneten Besitz erhielt die Familie nie – ein Schicksal, das sie mit den meisten Sinti und Roma teilte, denen die Anerkennung als NS-Verfolgte nach 1945 verweigert wurde.