Über den Duisburger Sinti Verein e.V.
Der Duisburger Sinti Verein e.V. ist die organisierte Interessenvertretung der deutschen Sinti in Duisburg. Rund 120 bis 150 Sinti-Familien leben in der Stadt – die meisten von ihnen ganz regulär in eigenen Wohnungen und Häusern, verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Sinti sind seit Jahrhunderten Teil der Duisburger Stadtgesellschaft: Erste Erwähnungen reichen bis ins Jahr 1407 zurück.
Ein Teil der Duisburger Sinti-Familien lebt seit den 1970er-Jahren auf angestammten Plätzen an der Essenberger Straße (Neuenkamp) und der Obermeidericher Straße (Meiderich) – ohne reguläre Mietverträge, nur über eine städtische Ordnungsverfügung abgesichert. Mehrere dieser Familien haben Angehörige, die den Holocaust überlebt haben, und kämpfen bis heute um den dauerhaften Erhalt dieser Plätze, um die Aufhebung von Wohnbeschränkungen für nachfolgende Generationen und um rechtliche Sicherheit. Genau für diese Anerkennung setzt sich der Verein hier besonders ein.
Gegründet wurde der Verein am 25. Juli 2022 im Zentrum für Kultur Hochfeld, nach einer Vorgründungsphase mit ersten öffentlichen Veranstaltungen ab 2021. Laut Satzung verfolgt er das Ziel, die Emanzipation von Sinti und Menschen mit Romanes-Hintergrund durch Empowerment, Mobilisierung, Dialog, Bildung und Gedenkarbeit zu fördern. Dazu gehören konkret:
- eine soziale Beratungsstelle für Sinti in Duisburg
- der Einsatz für einen Gedenkort an die im Nationalsozialismus deportierten und ermordeten Duisburger Sinti
- Dialogveranstaltungen und Bildungsforen zur Geschichte und anhaltenden Diskriminierung von Sinti
- der Erhalt der Wohn- und Schutzräume von Sinti-Familien, die noch auf Plätzen leben
- die Förderung von Sprache und Kultur der Sinti in Duisburg
"Wir sind keine Menschen dritter Klasse", brachte es der Verein bei seiner öffentlichen Vorstellung 2023 auf den Punkt. Die Aufarbeitung der NS-Verfolgungsgeschichte – die Duisburger Kriminalpolizei ließ mindestens 143 als "Zigeuner" klassifizierte Menschen deportieren – und die heutige Situation der Platz-Familien gehören für den Verein untrennbar zusammen: Beides sind Ausdruck derselben andauernden Nichtanerkennung, gegen die er sich wendet.
Die Sinti-Plätze in Duisburg: Chronologie und Forderungen
Ein zentrales Anliegen des Vereins ist der dauerhafte Erhalt und die rechtliche Absicherung der angestammten Sinti-Plätze an der Essenberger Straße (Neuenkamp) und der Obermeidericher Straße (Meiderich). Die Geschichte dieser Plätze reicht über 50 Jahre zurück:
- 1970er-Jahre: Die Stadt Duisburg siedelt Sinti-Familien in barackenähnlichen Wohnbereichen an, insbesondere ab 1970 an der Essenberger Straße in Neuenkamp und 1973 in Containern an der Obermeidericher Straße in Meiderich – ohne langfristige Perspektive oder rechtliche Sicherung. Die zuvor an der Lehmstraße untergebrachten Familien, allesamt Holocaust-Überlebende, hatten sich die Plätze selbst aufgebaut und befürchteten schon damals, dass diese zu klein bemessen seien.
- 1980: Nachdem Familien gegen ihren Willen von der Obermeidericher Straße in ein Haus an der Essenberger Straße umgesiedelt worden waren, eskaliert die Lage mit einer Schießerei auf ein Familienmitglied. Sozialamtsleiter Klaus Quirmbach sagt die Suche nach einem geeigneteren Grundstück zu; ein geplanter Platz "Am Sandberg" scheitert am Widerstand des Hamborner Siedler-Vereins. Seit 1988 liegt die Betreuungsverantwortung offiziell bei der Stadt Duisburg.
- 1993: Die Stadt kündigt trotz angespannter Haushaltslage neue Unterkünfte bis Ende des Jahres an – ohne dass es zu verbindlichen Maßnahmen kommt. Zu dieser Zeit lebt die schwerkranke Antonia Mettbach, KZ-Ravensbrück-Überlebende, noch in den Baracken.
- 2002: Eine Mitteilungsvorlage der Stadt befasst sich mit der dringenden Notwendigkeit einer dauerhaften Wohnversorgung für 12 Sinti-Familien (35 Personen) in den desolaten Wohncontainern an Sandbergstraße, Essenberger Straße und Obermeidericher Straße. Die Bezirksregierung signalisiert Unterstützung für den Bau von vier Steinhäusern, die Stadt setzt das Vorhaben jedoch letztlich nicht um.
- 2007: Die Caritas Duisburg unterstützt in einem Brief an Oberbürgermeister Sauerland die Bitte von Siegfried Mettbach um ein dauerhaftes Wohnrecht durch einen Miet- oder Pachtvertrag an der Obermeidericher Straße.
- 2022: Der Duisburger Sinti Verein e.V. wird gegründet und fordert in einem offenen Brief verbindliche Maßnahmen von der Stadtverwaltung.
- Seit 2025: Der Verein führt Gespräche mit dem Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg und der städtischen Wohnungsgesellschaft Gebag. Verhandelt wird eine Beschlussvorlage für den Rat, die die offizielle Anerkennung der Plätze als Sinti-Plätze sowie die Renovierung der defekten Wohncontainer vorsieht. Eine Entscheidung des Rates steht noch aus.
Die Angst vor Vertreibung von den angestammten Wohnplätzen bleibt bis heute allgegenwärtig – die fehlende rechtliche Absicherung sorgt für anhaltende Unsicherheit, gerade für Familien mit Angehörigen, die den Holocaust überlebt haben.
Filme über die Familie Mettbach
Der Filmemacher Rainer Komers hat die Wohnsituation der Duisburger Sinti-Plätze und die Familie Mettbach über 45 Jahre hinweg in drei Dokumentarfilmen begleitet:
- 1980 – Zigeuner in Duisburg (38 Min., 16mm, s/w): Drei Generationen der Familie Mettbach in Duisburg-Meiderich, ihre Zwangsumsiedlung und der diskriminierende Alltag. Premiere am 23.4.1980 bei den Kurzfilmtagen Oberhausen, ausgezeichnet mit dem Preis der deutschen Filmkritik.
- 1981 – „Zigeunerdorf" im Gleisdreieck (6 Min., stumm): Dokumentiert das Gelände zwischen Autobahn und Bahndamm in Duisburg, das die Stadt damals als Sinti/Roma-Siedlung vorsah.
- 2025 – Zwei Schwestern (auch als Ja, wir sind Sinti gelistet): 45 Jahre später sprechen Jasmin und Janett Mettbach, Enkelinnen der Holocaust-Überlebenden Elli Mettbach, über anhaltende Diskriminierung und ihren Wunsch, zurück nach Neuenkamp zu ziehen, um ihre pflegebedürftige Großmutter zu versorgen. Weltpremiere bei den „Sinti und Roma Tagen" Bremen 2025.
Alle drei Filme wurden bislang ausschließlich im Kino bzw. auf Archivveranstaltungen gezeigt (u. a. Zeughauskino Berlin, filmforum Duisburg, City46 Bremen); ein öffentlicher Online-Zugang besteht derzeit nicht.
Bundesweiter Kontext: keine Duisburger Ausnahme
Die Situation der Duisburger Sinti-Plätze war kein isoliertes Duisburger Phänomen, sondern Ausdruck eines bundesweiten Musters. Der Europarat forderte bereits 1969 Verbesserungen für Sinti und Roma in Europa – zehn Jahre später, im November 1979, zog Romani Rose, damals Vorstandsmitglied des Verbandes Deutscher Sinti, in der Zeitung „Unsere Zeit" eine ernüchternde Bilanz: Die Empfehlungen des Europarats hätten den Sinti in der Bundesrepublik keine Verbesserungen gebracht. Der Artikel dokumentiert menschenrechtsverletzende Diskriminierung im Alltag – von einem baden-württembergischen Schulbuch, das Sinti pauschal Unwesen unterstellte, bis zu Städten wie Gelsenkirchen, die in internen Strategiepapieren offen das Ziel formulierten, die Zahl der bei ihnen lebenden Sinti zu reduzieren.
Auch andere Kommunen betrieben zu dieser Zeit eine aktive Verdrängungspolitik: In Bad Hersfeld etwa dokumentierte der Spiegel Ende der 1970er-Jahre, wie die Stadtverordnetenversammlung einen faktischen Zuzugsstopp für Sinti-Familien plante und deren angestammten Platz „Kistnersgrund" auflösen wollte – Forderungen aus der Kommunalpolitik reichten bis zur „Umzäunung des Lagers mit Stacheldraht". Ein betroffener Sinto beschrieb die Parallelen zur NS-Verfolgung in einem Leserbrief unmissverständlich: „Wir wurden als ‚Fremde' gejagt, verfolgt, unserer Führer beraubt, mißhandelt, gequält und hingerichtet. Wir lehnen es aber ab, mit Asozialen und Verbrechern in einen Topf geworfen zu werden."
Diese bundesweite Gleichzeitigkeit – Duisburg, Gelsenkirchen, Bad Hersfeld und viele weitere Städte – zeigt: Die Duisburger Sinti-Familien kämpften nicht gegen eine lokale Ausnahmeerscheinung, sondern gegen ein strukturelles, in ganz Westdeutschland wiederkehrendes Muster kommunaler Verdrängungspolitik gegenüber Sinti und Roma.
Rechtliche Grundlage
Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft ist auf mehreren rechtlichen Ebenen ausdrücklich untersagt:
- Kommunal (Stadt Duisburg): gebunden an die Gemeindeordnung NRW und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Land NRW: Die Landesverfassung garantiert in Artikel 4 die Gleichheit aller Bürger:innen und verbietet Diskriminierung aufgrund der Herkunft; die Förderung nationaler Minderheiten ist Teil des Integrationskonzepts des Landes.
- Bund: Artikel 3 Grundgesetz verbietet Benachteiligung wegen Herkunft oder Abstammung; das AGG schützt zusätzlich in den Bereichen Wohnen, Bildung und Beschäftigung.
- EU: Die Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft verpflichtet Deutschland, die Rechte nationaler Minderheiten aktiv zu schützen.
- International: Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie die UN-Antirassismuskonvention (ICERD) verpflichten Deutschland zur aktiven Bekämpfung struktureller Diskriminierung.
Die Forderungen des Vereins
- Dauerhafter Erhalt und rechtliche Sicherung der Standplätze Essenberger Straße und Obermeidericher Straße, um die Lebensgrundlage der betroffenen Familien langfristig zu garantieren.
- Aufhebung der Wohnbeschränkungen für Familienangehörige auf den Plätzen und uneingeschränktes Wohnrecht für Sinti-Familien, damit generationsübergreifendes Zusammenleben möglich bleibt.
- Anerkennung der bisherigen Obdachlosenunterkünfte als offizielle Sinti-Wohnplätze und Bereitstellung angemessener Infrastruktur für menschenwürdige Lebensbedingungen.
- Errichtung eines Gedenkortes für die im Nationalsozialismus ermordeten Duisburger Sinti, gemeinsam mit der Community entwickelt.
- Aktive Förderung von Sprache und Kultur der Duisburger Sinti, einschließlich Bildungsangeboten und kultureller Projekte.
Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Arbeit: Pressemitteilungen und offene Briefe, Veranstaltungen wie In den Zeiten – Lebensgeschichten Duisburger Sinti, sowie Video- und Fotomaterial aus unserer Öffentlichkeitsarbeit.
Weitere Informationen und Kontakt: duisburgersinti@web.de