Die Position der Stadtverwaltung zur Essenberger Straße
Eine interne E-Mail des Sozialdezernats, die dem Verein vorliegt, legt die rechtliche Position der Stadtverwaltung zur Essenberger Straße und Obermeidericher Straße offen. Sie beruft sich auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 1996 ("Stadt ohne Obdach"), nach dem Obdachloseneinrichtungen gezielt aufgelöst werden sollten:
"Das Ziel der Stadt Duisburg war und ist die Verhinderung von Obdachlosigkeit und eine Integration der untergebrachten Personen in regulären Wohnraum und in die Gesellschaft. [...] Die Standorte Essenberger Straße und Obermeidericher Straße [...] konnten bislang nicht aufgegeben werden."
Zur rechtlichen Einschätzung einer möglichen Rückkehr weiterer Familienangehöriger auf die Plätze führt die Mail aus:
"Für eine Rückkehr [...] fehlt jede rechtliche Grundlage, weil es einerseits keinen Unterbringungsgrund gibt und außerdem weil [...] die dortige Unterkunft nicht weiter belegt werden kann, da sie nicht den Ansprüchen von regulärem Wohnraum entspricht. Bei einer erneuten Wohnungslosigkeit würde es deshalb nicht mehr zu einer dortigen Unterbringung kommen."
Die Position der Stadtverwaltung steht damit im direkten Widerspruch zu den Forderungen des Vereins nach Aufhebung der Wohnbeschränkungen für Familienangehörige (siehe Über uns).