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Mitteilungsvorlage: Dauerhafte Wohnversorgung von Sintifamilien

1. August 2002 · Die Oberbürgermeisterin der Stadt Duisburg, Drucksache Nr. 4246

Eine Mitteilungsvorlage der Oberbürgermeisterin (Drucksache Nr. 4246, datiert 01.08.2002) wurde der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck sowie dem Gesundheits- und Sozialausschuss und dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis vorgelegt (Sitzungstermine 19./24.09.2002) – es handelt sich nicht um einen Beschluss des Gesamtrats.

Die Vorlage beschreibt die dringende Notwendigkeit einer dauerhaften Wohnungsversorgung für zwölf Sinti-Familien mit 55 Personen, die zu diesem Zeitpunkt in Wohncontainern an drei Standorten lebten: Sandberg, Essenberger Straße und Obermeidericher Straße. Als Einstieg sollte die Obermeidericher Straße dienen, wo bereits seit 1973 Wohncontainer genehmigt waren – diese sollten durch bis zu vier feste Steinhäuser ersetzt werden.

Da das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegt (Wald-/Landschaftsschutzgebiet), war die Maßnahme ausdrücklich beschränkt, um eine baurechtliche Einstufung als "Splittersiedlung" nach § 35 BauGB zu vermeiden:

"Es sollen keine weiteren zusätzlichen Mitglieder anderer Sintifamilien hier angesiedelt werden. Die Anzahl der Gebäude wird daher nicht erhöht."

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